Informationen zur Corona-Problematik!

Update (03.04.2022):

Seit dem 3. April 2022 sind bei den theoretischen und praktischen Prüfungen das Tragen von mindestens einer medizinischer Maske vorgeschrieben, der TÜV bittet jedoch um die Verwendung von FFP2 Masken.

Update (19.03.2022):

Es gibt keine wesentlichen Änderungen für Fahrschulen:

  1. Die 3-G Regelung bleibt bestehen (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete)
  2. Nicht immunisierte Personen müssen somit einen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) oder einen Antigenschnelltest (nicht älter als 24 Stunden) vorlegen. Für unter 18-Jährige Schüler reicht außerhalb der Ferien weiterhin die Vorlage des Schülerausweises aus.
  3. Maskenpflicht
    • In geschlossenen Räumen müssen weiterhin FFP2-Masken getragen werden.
    • Die Ausnahme, dass bei der praktischen Prüfung nur eine medizinische Maske getragen werden muss, bleibt bestehen.
    • Da Fahrzeuge gemäß den Vorgaben der Arbeitsstätten-Verordnung keine Arbeitsstätten sind, gilt in Fahrzeugen weiterhin für alle 18-Jährigen und älteren Insassen die Pflicht zum Tragen einen FFP2-Maske.

Update (08.01.2022):

Alle Fahrschüler über 18 Jahren müssen ab sofort im Unterricht (Theorie und Praxis) sowie in der Prüfung eine FFP-2 Maske tragen. Keine Ausnahmen!

Update (01.12.2021):

Seit dem 01.12.2021 können wir nur noch digitale Test-/ Impfnachweise akzeptieren. Das Gleiche gilt für die theoretische und praktische Prüfung sowie dem persönlichen Beratungsgesprächen in den Filialen.

Update (22.11.2021):

Die Regierung des Landes Baden-Württemberg hat bereits vorab bekannt gegeben, dass auch nicht immunisierte Schüler (ab dem 18. Lebensjahr) künftig einen Antigen Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) bzw. einen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorlegen müssen.

Der Schülerausweis bzw. eine Schulbescheinigung sind nur noch für unter 18 jährige gültig!
Kopien und Fotos von Testzertifikaten oder Impfausweisen werden nicht akzeptiert. Bitte nur per App, Impfausweis oder das original Testzertifikat den Status nachweisen.

Update (17.11.2021):

ab Donnerstag, den 17.11.2021 tritt in Baden-Württemberg die Corona ALARMSTUFE in Kraft. Zur Warnstufe gibt es keine Änderungen im Fahrschulbereich, d.h. die Regeln der Warnstufe gelten weiterhin (siehe Update 03.11.2021)!

Update (03.11.2021):

ab Mittwoch, den 3.11.2021 tritt in Baden-Württemberg die Corona Warnstufe in Kraft. D.h. dass wir nur Fahrschüler ausbilden/beraten dürfen die entweder:

  • einen vollständigen Impfnachweises
  • einen Genesen-Nachweises
  • einen offiziellen Antigenschnelltests (nicht älter als 24 Stunden) oder
  • einen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorzeigen können
Wir als Fahrschule sind verpflichtet die Nachweise überprüfen und einen Kunden bei Nichtvorlage abzuweisen. Das gleiche gilt ebenfalls für die Fahrerlaubnisprüfung.

Update (10.05.2021):
Der VGH Mannheim hat das Verbot, Theorieunterricht in Präsenz abzuhalt, aufgehoben. Das bedeutet, dass wir ab dem 19.05.2021 in unserer Filiale am HBF wieder Theorieunterricht anbieten dürfen. Alle Zeiten findet ihr auf unserer Theorieseite.

Update (27.02.2021):
Beim praktischen Fahrunterricht und der praktischen Fahrprüfung müssen alle Fahrzeuginsassen eine medizinische Maske oder FFP2-/KN95-/N95-Maske tragen. Die Maskenpflicht gilt auch bei theoretischen Prüfungen.

Update (24.02.2021):
Der VGH hat den Betrieb von Fahrschulen ab dem 1. März endlich wieder erlaubt.
Die Einzelheiten werden noch bekannt gegeben, doch gehen wir davon aus, dass wir zumindest wieder Fahrstunden geben können.

Ab kommenden Montag sind wir wieder, während den gewohnten Bürozeiten für euch verfügbar.


Update (15.02.2021):
Leider hat die Landesregierung die bisherigen Teilschliessungen bis zum 07.03.2021 verlängert.

Update (23.01.2021):
Die Fahrschulen sind ab dem 11.01.2021 von einer Teilschliessung betroffen.
Die bereits geplanten Theorieprüfungen zwischen dem 11.01. und 15.01. finden wie geplant statt.

Die bereits geplanten Praxisprüfungen finden ebenfalls wie geplant statt.

Es ist nur noch zulässig die sogenannte "letzte" Fahrstunde vor der Prüfung durchzuführen. Alle weiteren Ausbildungen im Fahrzeug sind bis zum 14. Februar untersagt.

Theorieunterricht in Präsenzform ist vom 11. Januar bis 14. Februar untersagt. Den ersten Online-Theorieunterricht bieten wir am 28. Januar an (30 buchbare Plätze). Weitere Termine werden folgen. Anmeldung ist über unsere Theorie-Seite möglich. Volle Termine sind nicht mehr buchbar.

Fahrschüler die den Führerschein für berufliche Zwecke (im speziellen C, C1) als Voraussetzung benötigen und einen entsprechenden Nachweis haben, können unter Umständen weiter unterrichtet werden (LKW, Feuerwehr, Rettungsdienste, THW, etc.). Nachzulesen hier (§1d Abs. 8).

Update (15.12.2020):
Aktuelle Corona-VO ist nun online

  1. Der praktische Unterricht darf stattfinden, wir bitten dieses "Hin und Her" zu entschuldigen. Bitte sprecht euch mit eurem Fahrlehrer ab.
  2. Alle fest geplanten Theorieprüfungen finden statt.
  3. Der theoretische Unterricht musste aufgrund der Ausgangsbeschränkungen ausgesetzt werden. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung des Online-Theorieunterrichts.

Verhaltensregeln für Theorieunterricht pro Filiale

  • Die strengen Hygienevorschriften sind zu beachten und in jeder Filiale einsehbar.

  • Mundschutz muss getragen werden.

  • Jede/r Fahrschüler*in muss mind. 1,5m zu seiner Nebenperson haben.

  • Bei Krankheitssymptomen zu Hause bleiben

  • Die maximale Teilnehmerzahl ist deutlich begrenzt und daher ist es notwendig sich für den theoretischen Unterricht einen Platz zu reservieren.



    • am Hauptbahnhof: 26
    • Haslach: 16
    • Rieselfeld: 15
    • Vauban: 14


Verhaltensregeln für Praxisunterricht (Fahrstunde)

  • Es muss während den Fahrstunden ein Mundschutz getragen werden. Wenn kein Mundschutz zur Fahrstunde mitgebracht/vergessen wird gilt dies als Fehlstunde und der Unterricht kann nicht beginnen.

  • Vor dem Einstieg ins Fahrzeug muss der Fahrschüler sich die Hände gründlich waschen (1. Der Fahrlehrer hat eine Waschmöglichkeit am Fahrzeug oder 2. Der/die Fahrschüler*in bringt sich selber Desinfektionsmittel mit).

  • Bei Krankheitssymptomen zu Hause bleiben und Fahrstunde rechtzeitig absagen.

  • Bei den Motorradklassen (Mofa, AM, A1, A2 und A): Aus hygienischen Gründen muss jeder Fahrschüler dieser Klassen seinen eigene Ausrüstung mitbringen! Dazu gehören: Helm, Jacke, Hose, Handschuhe, Motorradstiefel.

Update (06.05.2020): Endlich kann es weiter gehen!
Die Fahrschulen dürfen ab kommenden Montag den 11.05. mit diversen Einschränkungen wieder öffnen.

Der praktische Unterricht (Fahrstunden) kann unter bestimmten Hygieneauflagen wieder durchgeführt werden. Meldet euch ab besten direkt bei eurem Fahrlehrer.

Der theoretische Unterricht kann bei uns wieder ab dem 18.05. beginnen. Allerdings müssen auch dort strenge Hygienevorschriften eingehalten werden. Die Anzahl der Fahrschüler im Unterricht muss dabei stark reduziert werden.

Es werden die nächsten Tage noch weitere Details vom Land Baden-Württemberg veröffentlicht werden, diese Infos werdet ihr auch hier auf der Homepage finden.

Euer Fahrschule Baas Team

Update (02.05.2020): So wie es aussieht dürfen Fahrschulen ab dem 11.05.2020 wieder "schrittweise" ihren Betrieb öffnen.
Die Einzelheiten werden (voraussichtlich am 06.05.2020) noch veröffentlich. Sobald wir näheres wissen, werden die Informationen selbstverständlich sofort auf unserer Hompage veröffentlicht. (17.04.2020): Leider wurden die Maßnahmen bis voraussichtlich 03.05.2020 verlängert.

Hallo liebe Fahrschüler,

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat beschlossen dass aufgrund der Corona Pandemie alle Fahrschulen im Bundesland den Betrieb seit dem 17.03.2020 einzustellen haben.
Diese Maßnahme wird wahrscheinlich bis zum 11.05.2020 andauern. Es kommt ganz drauf an wie der Verlauf der Pandemie ist.

Bei Fragen bitten wir euch uns eine E-Mail an info@fahrschule-baas.de zu senden.

Der TÜV Süd hat auch sämtliche theoretischen und praktischen Prüfungen bis zum 11.05.2020 abgesagt.

Alle Fahrschüler die Fragen zum Führerscheinantrag bzw. zum Ablauf der Theorieprüfung haben, müssen sich direkt an die Führerscheinstelle wenden - es wurde mir zugesagt dass aufgrund der Corona-Krise die Fristen grundsätzlich kulant gehandhabt werden.

Wenn es neue Informationen geben sollte, werden wir diese natürlich auch hier sofort veröffentlichen.

Weiterführende Imformationen worum es eigentlich geht und wie man sich zu verhalten hat findet Ihr hier (Landesregierung BW) und hier (Videos) sowie hier (infektionsschutz.de).
Informationen in anderen Sprachen findet ihr hier (BMG).

Je mehr wir alle uns an diese Verordnungen halten um so schneller kann das normale Leben wieder starten, es liegt jetzt an uns!

Wir wünschen allen eine gute Zeit und das wir alle gesund und wirtschaftlich möglichst gut diese Krise bewältigen werden!

Euer Fahrschule Baas Team